Batterienverordnung dieser Hinweis gilt für Batterien und Akkus 1. Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. 2. KEINESFALLS dürfen Batterien im normalen Hausmüll entsorgt werden. 2. Abweichend davon können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 Batterienverordnung als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren. 3. Zurückgeben können Sie Batterien an kommunalen Sammelstellen, im Handel vor Ort oder falls sich in zumutbarar Entfernung keine Rückgabemöglichkeit befindet, durch ausreichend freigemachte Rücksendung direkt an uns (siehe Impressum). Eine Rücknahmeverpflichtung besteht gemäß BattV nur auf Batterien, welche wir vertreiben oder in der Vergangenheit vertrieben haben und nur bei endverbraucherüblichen Mengen. 4. Hinweis zur Erkennung kennzeichnungspflichtiger Batterien, laut Batterienverordnung: Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Es gibt ein Symbol, dünn durchgestrichen und ein weiteres dick durchgestrichen. Beide Zeichen haben die gleiche Bedeutung. Beträgt die Größe des Zeichens auf Grund der Abmessungen der Batterie weniger als 0,5 cm x 0,5 cm, kann das Zeichen in der Größe 1 cm x 1 cm auf die Verpackung gedruckt sein. Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb) wird unter dem Zeichen abgebildet. |
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